Tipps zum Kauf von Geschenkgutscheinen

Beitrag vom 16. April 2013

Viele Online-Shops wie zum Beispiel Amazon, Douglas oder Zalando setzen inzwischen Gutscheine sehr aktiv im Rahmen des Marketings ein. Und tatsächlich können Online-Shopper dank dieser Rabattcodes zum Teil viel Geld sparen, wie wir hier täglich durch die Veröffentlichung der neuesten Gutscheine beweisen :-) Dabei sind die bei uns veröffentlichten Gutscheine für die Kunden komplett kostenlos. Das heißt, Sie kopieren einfach den entsprechenden Code Ihres Lieblingsshops und geben ihn im Bestellprozesss ein. Und schon sparen Sie oder erhalten kostenlos attraktive Zusatzprodukte.

Es gibt jedoch auch eine Reihe von kostenpflichtigen Gutscheinen (in der Regel Geschenk- bzw. Erlebnisgutscheine) – wir haben einige Tipps zusammengestellt, worauf Sie beim Kauf achten sollten:

Diese Dinge sollten Sie beim Gutscheinkauf beachten:

1. Laufzeit:

Gerade auf Geschenkgutscheinen ist oftmals eine begrenzte Laufzeit von beispielsweise 1 Jahr angegeben – dies ist auch das gesetzlich vorgeschriebene Laufzeitminimum. Das heißt, eine Laufzeit von nur 4 Monaten ist nicht zulässig. Kostenpflichtige Gutscheine, auf denen keine Laufzeit angegeben ist, sind grundsätzlich drei Jahre (ab Ende des Ausstellungsjahres) gültig. Diese Gültigkeitsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von den Händlern eingehalten werden. Nach diesen drei Jahren verfallen die Gutscheine jedoch ersatzlos. Nicht selten verfallen teure Gutscheine, weil sie vergessen werden oder die Einlösung einfach aufgeschoben wird. Verbraucher haben kaum eine Chance, die Gutscheine nach dem Verfall noch einzulösen.

2. Übertragbarkeit:

Stellen Sie sicher, dass die Geschenk- oder Erlebnisgutscheine auch übertragbar und nicht auf eine Person ausschließlich ausgestellt sind. Es kann ja sein, dass zum Beispiel ein Beschenkter das Erlebnis oder Produkt absolut nicht haben möchte und daher z.B. via Ebay den Geschenkgutschein wieder verkaufen möchte. Hier ist die Rechtssprechung übrigens noch recht unklar, ob ein Kunde nicht möglicherweise einen Anspruch auf Benennung einer alternativen Person hat.

3. Verfügbarkeit:

Es können Probleme auftreten, wenn zum Beispiel ein Event nicht stattfindet oder ein Produkt einfach nicht mehr verfügbar ist – oder wenn die Firma in der Zwischenzeit insolvent ist. Gerade bei Restaurantgutscheinen passiert dies immer wieder. Daher sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Sie Geschenkgutscheine nur von „seriösen“ Firmen kaufen, denn im Falle einer Insolvenz kann das Geld damit verloren sein.

4. Zweitmarkt:

Auf Ebay oder Kleinanzeigenportalen werden immer wieder Geschenkgutscheine zum Kauf angeboten – achten Sie auf jeden Fall auf die oben genannten Punkten und mögliche Mindestbestellwerte (z.B. bei Aktionen von Groupon kann man hin und wieder einen Gutschein eines Shops nur ab einem bestimmten Mindestbestellwert einlösen).

Wichtig:

Geht ein Geschenk- oder Erlebnisgutschein einmal verloren, so haben Inhaber in der Regel leider keinen Anspruch auf Ersatz – er kann damit im weitesten Sinne mit Bargeld verglichen werden.

2 Varianten von kostenpflichtigen Geschenk – bzw. Erlebnisgutscheinen:

Grundsätzlich unterscheidet man bei den kostenpflichtigen Gutscheinen 2 Formen:

1. Gültig für ein bestimmtes Event oder Produkt (z.B. via Mydays zum Bungeejumping oder von einem Wellness-Center für eine bestimmte Behandlung)

2. Fixiert auf eine bestimmte Betragshöhe (z.B. 50 Euro Geschenkgutschein für Jochen Schweizer oder zum Beispiel für Amazon)

Auf den ersten Blick scheint kein großer Unterschied zwischen diesen beiden zu sein. Es spielt jedoch unter Umständen eine sehr große Rolle, welcher Gutschein erworben wird.

Zum Verschenken ist zweifelsfrei der Gutschein am Besten geeignet, der ausschließlich in Höhe eines bestimmten Geldbetrages ausgestellt wird. Dieser Gutschein kann nämlich vom Beschenkten frei eingelöst werden. Jeder Gutscheininhaber kann sich ein Event oder Produkt aussuchen, das er/sie schon immer besuchen bzw. haben wollte. Übersteigt der Preis die Gutscheinhöhe, so muss natürlich der Differenzbetrag zusätzlich gezahlt werden. Wichtig ist jedoch auch, dass der Differenzbetrag in der Regel nicht ausgezahlt wird, sofern der Preis des Events oder Produktes den Betrag des Gutscheins unterschreitet. Stattdessen wird der überschüssige Betrag in der Regel dem Kundenkonto gutgeschrieben. Eine Auszahlung möglicher Restbeträge ist leider bei den meisten Anbietern ausgeschlossen. Dennoch bieten diese Gutscheine in der Regel die höchste Flexibilität – allerdings gelten sie als nicht wirklich „persönlich“, da man sich ja nur bedingt Gedanken über die Vorlieben und Wünsche des Beschenkten gemacht hat. Die Gutscheine, die auf ein bestimmtes Event oder Produkt ausgestellt sind, sind in der Regel deutlich „persönlicher“, können oftmals aber ausschließlich für das spezielle Produkt oder Erlebnis eingelöst werden.

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Eine Antwort zu “Tipps zum Kauf von Geschenkgutscheinen”

  1. Vera sagt:

    Danke für die Tipps. Das mit den 3 jahren war mich nicht bekannt

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